Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung GoÄ.
Die privaten Krankenkassen und die gesetzlichen Krankenkassen, mit denen eine private Zusatzversicherung für naturheilkundliche Behandlungen abgeschlossen wurde, übernehmen in der Regel die abgerechneten Leistungen.
Im Anschluss an die Erstanamnese, die durchschnittlich 60 Minuten dauert, ist es möglich, den ungefähren Behandlungsumfang und die damit verbundenen Kosten einzuschätzen.